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AGBs & Hausordnung

This Information is currently only available in English. 

 

Hier finden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Kartenvertrieb sowie für die BundestheaterCard und die Hausordnung unserer Spielstätten. 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für den Kartenvertrieb der Burgtheater GmbH, Wiener Staatsoper GmbH und Volksoper Wien GmbH ab der Saison 2022/23

 

Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) sind auf Kartenverkäufe für Veranstaltungen, Warenverkäufe (z.B. Theaterprogramme, CD, DVD, Merchandise Artikel) und sonstige Dienstleistungen (z.B. Berechtigung zum Empfang von Live-Übertragungen oder Video-On-Demand) der Burgtheater GmbH, Wiener Staatsoper GmbH und Volksoper Wien GmbH (zusammen „Bühnengesellschaften“, einzeln „Bühnengesellschaft“) anwendbar, wobei diejenige Bühnengesellschaft jeweils Vertragspartnerin ist, von der Karten, Waren oder Dienstleistungen erworben werden. Der Vertrieb erfolgt einerseits durch die Bühnengesellschaften selbst andererseits durch die ART for ART Theaterservice GmbH („ART for ART“) im Namen und auf Rechnung der jeweiligen Bühnengesellschaft jeweils unter Zugrundelegung dieser AGB.

Neben diesen AGB können im Einzelfall auch gesonderte Bedingungen (z.B. Abonnementbedingungen) gelten, worauf entsprechend gesondert hingewiesen wird. 

Im Falle der Weitergabe einer Karte an Dritte ist auf die Geltung dieser AGB hinzuweisen.

 

Preise

Es finden die Preise (einschließlich Fest-, Wahl- und sonstige Abonnements und Zyklen) der jeweiligen Bühnengesellschaft gemäß den jeweils geltenden Preislisten Anwendung. In den Preisen ist die gesetzlich vorgeschriebene Umsatzsteuer enthalten. 

Die jeweilige Bühnengesellschaft behält sich vor (insbesondere bei Benefizveranstaltungen, Großgruppen und dergleichen), im Einzelfall abweichende Preise festzusetzen. 


Ermäßigte Karten können von Personen, die einem begünstigten Personenkreis angehören, erworben werden, sofern sie sich durch einen Lichtbildausweis und einen allenfalls zusätzlich für die Ermäßigung erforderlichen Nachweis legitimieren können. Die begünstigen Personenkreise sind auf der Webseite der jeweiligen Bühnengesellschaft (www.burgtheater.at, www.wiener-staatsoper.at, www.volksoper.at) ersichtlich. Bei missbräuchlicher Inanspruchnahme einer Karte kann der Unterschiedsbetrag zum Normalpreis eingehoben oder der/die Besucher*in ohne (Teil-) Rückerstattung des Kartenpreises der Veranstaltung verwiesen werden. Ein Rechtsanspruch auf Ermäßigungskarten, auf bestimmte Karten oder Kartenkategorien besteht nicht.
 

Kartenerwerb

Die Modalitäten des Kartenerwerbs finden sich auf den Informationen zu den Spielplänen bzw. auf den Webseiten der jeweiligen Bühnengesellschaft (www.burgtheater.at, www.wiener-staatsoper.at, www.volksoper.at). Die Anzahl der Karten, die pro Person ausgegeben werden, können von den Bühnengesellschaften beschränkt werden.

Beim Kauf im Web Shop (www.burgtheater.at, www.wiener-staatsoper.at, www.volksoper.at) erfolgt das verbindliche Anbot, eine Karte, Ware oder Dienstleistung zu kaufen durch Anklicken des Buttons „kaufen“ / „kostenpflichtig bestellen“. 
 

E-Tickets

Sofern beim Kartenkauf als gewünschte Zustellart „E-Ticket“ gewählt wird, werden gemeinsam mit dem Bestätigungs-E-Mail ein print@home-Ticket und eine Wallet-Datei zugestellt. Dem Publikumsdienst ist beim Zutritt entweder das print@home-Ticket oder das Wallet-Ticket vorzuweisen. Nur der erste vorgelegte Ausdruck eines print@home-Tickets bzw. das erste vorgezeigte Wallet-Ticket berechtigt zum Zutritt zur Veranstaltung.
 

Postversand 

Im Falle des Postversands werden allfällige zusätzliche Versandkosten während des Bestellvorgangs ausgewiesen.
 

Zahlungsarten

Die Bezahlung erfolgt im Rahmen der zum Zeitpunkt des Kaufs / der Bestellung verfügbaren Zahlungsarten. Erst nach erfolgter Zahlung werden dem/der Besteller*in Karten, Waren oder Dienstleistungen zur Verfügung gestellt.
 

Storno

Karten und zeitgebundene Waren (z.B. Programmhefte für eine bestimmte Veranstaltung) können innerhalb einer Stunde nach Kauf kostenfrei gegen einen Gutschein eingetauscht werden, solange sie noch nicht gedruckt, abgeholt oder versendet wurden. Bei Kauf am Tag der Veranstaltung besteht diese Möglichkeit nicht.

Die Bühnengesellschaften sind berechtigt, einen Kauf zu stornieren, wenn

  1. die Autorisierung der Zahlung durch Bank bzw. Kreditkartengesellschaft nicht erfolgt oder sonst Zahlungsprobleme auftreten,

  2. der/die Erwerber*in gegen Regelungen verstößt, auf die im Rahmen des Buchungsvorgangs oder auf der Webseite der jeweiligen Bühnengesellschaft hingewiesen wurde, oder diese zu umgehen versucht (z.B. Verstoß gegen die maximale Kartenanzahl pro Veranstaltung und Erwerber*in, Verstoß gegen ein allfälliges Weiterveräußerungsverbot),

  3. die Veranstaltung entfällt.
     

Ausfall oder Änderung von Veranstaltungen

Entfällt eine Veranstaltung ersatzlos oder wird stattdessen ein anderes Werk aufgeführt, so werden bereits erworbene Karten bis zu sieben Tage nach dem Tag der Veranstaltung an den Tageskassen bzw. am Veranstaltungstag an der Abendkassa der jeweiligen Bühnengesellschaft / Spielstätte zurückgenommen. Bei einer Abänderung der Veranstaltung können über die Webseite der jeweiligen Bühnengesellschaft gekaufte Karten über die Webseite der jeweiligen Bühnengesellschaft binnen 72 Stunden nach Information über die Änderung, aber spätestens bis eine Stunde vor Veranstaltungsbeginn, storniert werden. Dies gilt nur für Karten, die nicht entwertet wurden (etwa durch Entfernung des Abrisses oder Scannen der Karte). E-Tickets werden bei ersatzlosem Entfall einer Veranstaltung automatisch storniert.

Von der Rücknahme durch die Bühnengesellschaften ausgenommen sind Abonnementkarten und Kontingent-Karten zu ermäßigten Preisen, die über Kooperationspartner der Bühnengesellschaften bezogen wurden. 

Ankündigungen der Besetzung sind keine Geschäftsgrundlage des Kartenerwerbs. Änderungen der Besetzung sowie künstlerische Änderungen der Produktion bleiben den Bühnengesellschaften vorbehalten und begründen keinen Anspruch auf Rückgabe der Karten oder Minderung des Kaufpreises. Dies gilt ebenso für allfällige Defekte an Über- bzw. Untertitelanlagen oder geringfügige zeitliche Verschiebungen des Veranstaltungsbeginns.

Es obliegt dem/der Besucher*in, sich am Veranstaltungstag über allfällige Änderungen (z.B. durch Tageszeitungen, auf den Webseiten oder auch telefonisch bei der jeweiligen Bühnengesellschaft) zu informieren. 

Bei Abbruch der Veranstaltung wird der Eintrittspreis zurückerstattet, wenn zum Zeitpunkt des Abbruchs weniger als die Hälfte der Aufführung gespielt ist bzw. wird nach Möglichkeit eine Ersatzveranstaltung angeboten.
 

Widerrufsrecht für online, per E-Mail oder telefonisch erworbene Wahlabonnements, Gutscheine oder Merchandise Artikel

Werden Abonnements, für die die Veranstaltungen nicht feststehen (Wahlabonnements), Gutscheine oder Merchandise Artikel telefonisch, per E-Mail oder über die Webseite gekauft, hat der/die Käufer*in, sofern er/sie Verbraucher*in ist, das Recht, den Vertrag binnen vierzehn Tagen ab Vertragsabschluss bzw. im Falle des Kaufs von Waren binnen vierzehn Tagen ab Erhalt der Waren ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. 

Um dieses Widerrufsrecht auszuüben, muss der/die Käufer*in die jeweilige Bühnengesellschaft mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über seinen/ihren Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Der/die Käufer*in kann dafür das untenstehende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet wird. Wird dieses bestehende Widerrufsrecht wirksam ausgeübt, werden alle Zahlungen spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückgezahlt, an dem die Mitteilung über den Widerruf des Kaufvertrages eingegangen ist. Soweit Waren dem Kunden/der Kundin bereits zugestellt wurden, werden Zahlungen inkl. der Zustellkosten spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückgezahlt, ab dem die Ware wieder bei der jeweiligen Bühnengesellschaft zurückgelangt ist. Die Kosten der Rücksendung trägt der/die Käufer*in. Die Rückzahlung erfolgt in der ursprünglichen Zahlungsart; es wird für die Rückzahlung kein Entgelt berechnet.

Dieses Widerrufsrecht besteht jedoch nicht bezüglich 

  1. Karten für feststehende Veranstaltungen, 

  2. Ton- oder Videoaufnahmen, die in einer versiegelten Packung geliefert werden, sofern deren Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde, oder 

  3. Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger gespeicherten digitalen Inhalten, wenn die jeweilige Bühnengesellschaft – mit ausdrücklicher Zustimmung des/der Käufer*in, verbunden mit dessen/deren Kenntnisnahme vom Verlust des Rücktrittsrechts bei vorzeitigem Beginn mit der Vertragserfüllung, noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit der Lieferung begonnen hat.

Der/die Käufer*in hat kein Widerrufsrecht, wenn er/sie Wahlabonnement-Schecks oder Gutscheine innerhalb der Widerrufsfrist einlöst und Eintrittskarten für einen bestimmten Termin erhält. Die Rückzahlung kann zudem verweigert werden, bis die jeweilige Bühnengesellschaft von ihr bereits ausgestellte Gutscheine zurückerhalten hat bzw. überprüft wurde, dass keine Wahlabonnement-Schecks oder Gutscheine eingelöst wurden.
 

Muster-Widerrufsformular

An die Wiener Staatsoper GmbH/die Volksoper Wien GmbH/die Burgtheater GmbH 

E-Mail: tickets@bundestheater.at

Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über den Kauf von folgendem Artikel:

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Bestellt am:

Rechnungsnummer:

Name des Käufers/der Käuferin:

(E-Mail) Adresse des Käufers/der Käuferin:

Unterschrift des Käufers/der Käuferin (nur bei Mitteilung auf Papier):

Datum:

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Hausrecht der Bühnengesellschaften

Jede/r Besucher*in unterliegt der Hausordnung der jeweiligen Bühnengesellschaft. Die Bühnengesellschaften behalten sich das Recht vor, Personen, die den geordneten Kartenverkauf oder andere Personen stören oder der jeweiligen Hausordnung bzw. Anordnungen des Personals zuwiderhandeln, den Erwerb von Karten zu versagen und ein Hausverbot auszusprechen.

Das Feilbieten und das Verkaufen von Karten für Veranstaltungen der Bühnengesellschaften durch Dritte ist in den Gebäuden des Bundestheaterkonzerns nicht gestattet. 

Dem Personal des Publikumsdienstes ist auf Verlangen stets die gültige Karte vorzuweisen. Es ist nicht zulässig, einen anderen als den auf der Karte bezeichneten Platz einzunehmen. Bei Verstößen dagegen oder gegen die Hausordnung der jeweiligen Bühnengesellschaft kann der/die Besucher*in der Veranstaltung verwiesen werden. Der Kaufpreis wird in diesen Fällen nicht rückerstattet.
 

Gewerblicher Weiterverkauf

Der Weiterverkauf von Karten zu gewerblichen Zwecken ist ohne Genehmigung der jeweiligen Bühnengesellschaft (des Veranstalters) untersagt. Bei gewerblichen Weiterverkäufen sind jedenfalls alle gesetzlichen Vorgaben, insbesondere hinsichtlich der Angabe des Originalpreises der Karte, einzuhalten.


Verbot der Veränderung von Karten

Karten dürfen nicht kopiert oder verändert werden; sie verlieren nach missbräuchlicher optischer Veränderung (wie Überkleben/Manipulation der Preisangabe) sowie ohne Abriss ihre Gültigkeit. 
 

Bild- und Tonaufnahmen

Bild- und Tonaufnahmen durch Besucher*innen sind während der Veranstaltung nicht gestattet. 

Im Fall von Bild- und Tonaufnahmen durch die Bühnengesellschaften oder durch berechtigte Dritte nimmt der/die Besucher*in zur Kenntnis, dass die von ihm/ihr eventuell entstehenden Aufnahmen ohne Vergütung sowie ohne zeitliche, räumliche und zahlenmäßige Einschränkung in jedem derzeit bekannten und zukünftig entwickelten technischen Verfahren im Rahmen der üblichen Verwertung (etwa Ausstrahlung der Veranstaltung in TV und Internet) verwendet werden dürfen.
 

Gerichtsstand, anwendbares Recht

Gerichtsstand ist bei Unternehmen und Verbrauchern, die bei Klagserhebung keinen Wohnsitz, ständigen Aufenthalt oder Beschäftigung in Österreich haben, das sachlich und örtliche zuständige Gericht 1010 Wien. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. 

(Stand September 2022 – für Veranstaltungen ab der Saison 2022/23)

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die BundestheaterCard

Gültig ab der Saison 2022/2023 (ab 1. September 2022)


Die BundestheaterCard ist eine kostenlose Kundenkarte der Burgtheater GmbH, der Wiener Staatsoper GmbH und der Volksoper Wien GmbH (im Folgenden Bundestheater oder Bühnengesellschaften genannt). Die Abwicklung erfolgt durch die ART for ART Theaterservice GmbH (im Folgenden ART for ART genannt) im Namen der Bundestheater unter Zugrundelegung dieser AGB. Mit einer BundestheaterCard kann auch ein SEPA – Lastschriftmandat erteilt werden.
Der Kunde oder die Kundin ist mit der BundestheaterCard berechtigt, am Vorteilsprogramm der Bundestheater eilzunehmen. Die aktuellen, jeweils gültigen Vorteile der BundestheaterCard können auf den Webseiten der Bühnengesellschaften bzw. bei den Bundestheaterkassen eingesehen werden. Die Bundestheater sind berechtigt, diese Vorteile jederzeit zu ändern oder allenfalls erworbene Vorteile durch andere zu ersetzen oder im Falle der Einstellung der BundestheaterCard zu widerrufen. Vorteile können nicht rückwirkend für bereits reservierte oder gekaufte Karten bzw. Artikel eingelöst werden.

Die BundestheaterCard kann durch Übermittlung des vollständig ausgefüllten und unterfertigten Bestellformulars auf folgende Arten bestellt werden:

  1. persönliche Abgabe bei den Bundestheaterkassen, Opernring 2, 1010 Wien;

  2. per Post an: ART for ART Theaterservice GmbH, Kartenvertrieb, Goethegasse 1, 1010 Wien;

  3. eingescannt per E-Mail an tickets@bundestheater.at

Die BundestheaterCard kann nach Bearbeitung des Antrags und Ausstellung entweder bei den Bundestheaterkassen abgeholt werden oder sie wird innerhalb von vier Wochen ab Bestellung per Post zugesandt. Bei Nutzung des SEPA-Mandats ist auf Aufforderung ein Identifikationsnachweis (amtlicher Lichtbildausweis) vorzuweisen. Alle Abonnent*innen der Bundestheater erhalten die BundestheaterCard automatisch ausgestellt. Mit erstmaliger Benützung der BundestheaterCard akzeptiert der/die Abonnent*in diese AGB. Pro Kunde oder Kundin (natürliche oder juristische Person) wird nur eine BundestheaterCard ausgestellt. Die Karte ist nicht übertragbar. Bei Verlust oder Diebstahl der Karte ist der Kunde oder die Kundin a ngehalten, ART for ART ehestmöglich zu verständigen (tickets@bundestheater.at, ART for ART Theaterservice GmbH, Kartenvertrieb, Goethegasse 1, 1010 Wien).

Die Nutzung der BundestheaterCard ist auf den Webseiten der Bundestheater www.wiener-staatsoper.at, www.volksoper.at und www.burgtheater.at möglich. Voraussetzung dafür ist, dass eine E-Mail-Adresse bei den Bundestheatern zu diesem Zweck bereits hinterlegt ist oder diese am Bestellformular angegeben wird. Sollte dies nicht zutreffen, der Kunde oder die Kundin jedoch die BundestheaterCard bereits online nutzen wollen, ist die Kontaktaufnahme mit den Bundestheatern notwendig. Die Nutzung der BundestheaterCard ist erst nach Freischaltung durch die Bundestheater möglich. Die Beendigung des Vertragsverhältnisses bezüglich der BundestheaterCard kann von den Vertragsparteien jederzeit und ohne Angabe von Gründen unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat ausgesprochen werden. Mit Beendigung des Vertragsverhältnisses erlischt das Recht des Kunden oder der Kundin zur Inanspruchnahme der Vorteile der BundestheaterCard. Die Bundestheater werden den Kunden oder die Kundin mit der fristgerechten Kündigungsbenachrichtigung auf den damit einhergehenden Verfall der Vorteile schriftlich per Post an die vom Kunden oder der Kundin zuletzt mitgeteilte Anschrift bzw. per E-Mail an die zuletzt mitgeteilte E-Mail-Adresse aufmerksam machen, sofern für die Verwendung der E-Mail Adresse eine Zustimmung vorliegt.

Informationen zur Datenverarbeitung und den damit verbundenen Rechten finden sich in den Datenschutzerklärungen auf den Webseiten der Bundestheater (www.wiener-staatsoper.at, www.volksoper.at und www.burgtheater.at).
Der Gerichtsstand ist Wien. Es gilt österreichisches Recht.

 

BundestheaterCard mit Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats

Der Kunde oder die Kundin hat als Inhaber*in einer BundestheaterCard die Möglichkeit, Zahlungen über ein SEPA – Lastschriftmandat durchzuführen. Das SEPA – Lastschriftmandat wird ART for ART erteilt, die die Zahlungen für die jeweilige Bühnengesellschaft organisatorisch abwickelt. Mit Erteilen des SEPA-Lastschriftmandats ist ART for ART widerruflich berechtigt, bei jedem durchgeführten Kauf den Rechnungsbetrag vom angegebenen Bankkonto im Namen und auf Rechnung der jeweiligen Bühnengesellschaft einzuziehen. Damit ist auch die kontoführende Bank ermächtigt, die SEPA-Lastschriften einzulösen, wobei für die Bank keine Verpflichtung besteht, insbesondere dann nicht, wenn das Konto nicht die erforderliche Deckung aufweist. Der Kunde oder die Kundin hat das Recht, innerhalb von acht Wochen ab Abbuchungstag die Rückbuchung bei seiner oder ihrer Bank zu veranlassen, verpflichtet sich aber, ART for ART davon vorher nachweislich schriftlich (tickets@bundestheater.at oder ART for ART Theaterservice GmbH, Kartenvertrieb, Goethegasse 1, 1010 Wien) in Kenntnis zu setzen. Wird die SEPA-Lastschrift von der Bank des Kunden oder der Kundin nicht eingelöst, so steht der Gesellschaft, die die Karten verkauft hat, das Recht zu, den Kauf zu stornieren und die Kosten für die SEPA-Lastschrift dem Kunden oder der Kundin in Rechnung zu stellen. Der Kunde oder die Kundin ist ve rpflichtet, ART for ART von einer etwaigen Kontoänderung unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

Im Falle persönlicher oder telefonischer Kartenbuchung mit der BundestheaterCard behalten sich die Bundestheater die Abfrage eines persönlichen Identifikationsmerkmales vor.

SEPA-Lastschriftmandate können derzeit von Konten innerhalb der Europäischen Union akzeptiert werden, wenn die Landeswährung des Landes, in dem das Konto geführt wird, der Euro ist.

Änderungen der AGB können von den Bundestheatern jederzeit vorgenommen werden und sind auch für bestehende Vertragsverhältnisse wirksam. Die jeweils aktuelle Fassung ist auf den Webseiten der Bundestheater (www.wiener-staatsoper.at, www.volksoper.at und www.burgtheater.at) abrufbar (bzw. wird dem Kunden oder der Kundin auf Wunsch zugesandt). Sofern die Änderungen Kunden oder Kundinnen nicht ausschließlich begünstigt, werden diese den Kundinnen oder Kunden mindestens ein Monat vor Inkrafttreten der Änderung in geeigneter Form, samt dem zusammengefassten wesentlichen Inhalt der Änderungen, mitgeteilt. Die Kundinnen oder Kunden werden bei dieser Mitteilung gleichzeitig darauf hingewiesen, dass sie berechtigt sind, den Vertrag bis zum Inkrafttreten der Änderungen zu kündigen. 

Stand: April 2022

Hausordnung

Die Hausordnung regelt die Bedingungen, die bei einem Aufenthalt im Burgtheater und seinen Spielstätten Akademietheater, Kasino, Vestibül sowie in allen sonstigen von der Burgtheater GmbH betriebenen Probe- und Betriebsstätten (im folgenden „Burgtheater“ genannt) eingehalten werden müssen. Mit Betreten des Burgtheaters bzw. mit dem Erwerb einer Eintrittskarte anerkennt jede Person die Hausordnung des Burgtheaters. Dieser Hausordnung liegen die Regelwerke des Veranstaltungswesens sowie des Arbeitnehmer/innenschutzes samt der darin enthaltenen Strafbestimmungen zugrunde.

1.Den Theaterbesucher/innen ist der Eintritt ins Burgtheater nur in die für Zuschauer/innen bestimmten Räume gestattet: - für den Kartenerwerb während der dafür vorgesehenen Zeiten an den Verkaufsstellen; - bei Besuch der Veranstaltungen mit gültiger Eintrittskarte; - bei Besuch im Rahmen einer organisierten Führung durch geschultes Führungspersonal der Burgtheater GmbH mit gültiger Eintrittskarte, wobei den Anordnungen des Führungspersonals unbedingt Folge zu leisten ist.

2. Der Zutritt zum Zuschauerraum und zu den für das Publikum bestimmten Nebenräumen ist nur mit einer gültigen Eintrittskarte gestattet, die den Mitarbeiter/innen des Burgtheaters sowie dem Publikumsdienst unaufgefordert vorzuweisen ist. Ohne gültige Eintrittskarte dürfen Besucher/innen nicht eingelassen werden.

3. Zuspätkommende dürfen grundsätzlich nach Beginn der Veranstaltung nicht mehr eingelassen werden. Ein Einlass während der Veranstaltung ist mit Rücksicht auf mitwirkende Künstler/innen und die übrigen Besucher/innen nur in einer Pause zulässig. Das eigenmächtige Betreten des Zuschauerraums stellt eine Verletzung der Hausordnung dar, die einen Verweis aus dem Burgtheater und in schwerwiegenderen Fällen ein Hausverbot nach sich ziehen kann. Ein Ersatz für nicht oder durch Zuspätkommen nur teilweise in Anspruch genommene Karten kann nicht geleistet werden.

4. Zur Bühne einschließlich ihrer Nebenräume und Magazine sowie zu den Umkleideräumen der Darsteller/innen ist der Zutritt nur den dort beschäftigten Personen erlaubt. Der Aufenthalt auf der Bühne ist diesen nur so lange gestattet, als ihre Anwesenheit notwendig ist.

5. Die Anwesenheit im Zuschauerraum bei Proben ist nur den bei der Produktion unmittelbar Mitwirkenden sowie Behördenvertreter/innen gestattet. Anderen Personen ist das Betreten des Zuschauerraums strengstens untersagt. Von dieser Bestimmung ausgenommen sind öffentliche Generalproben sowie die Anwesenheit mit Sondergenehmigung der Direktion.

6. Außerhalb der Zeit der Vorstellungen ist das Theater so verschlossen zu halten, dass es nur unter Aufsicht des Portiers oder des Nachthausfeuerwächters betretbar ist. Für die Räumlichkeiten, die der Gastronomie zugehören, haftet der Pächter/die Pächterin. Die Verbindungen zwischen dem Restaurant und dem Theater sind (ausgenommen Personal-WC, Lager und Personalgarderoben) verschlossen zu bleiben.

7. Die Betriebsräume sind stets reinzuhalten; während der Anwesenheit von Besuchern/innen dürfen belästigende Reinigungsarbeiten nicht vorgenommen werden. Das Bühnenhaus wird täglich morgens, der Zuschauerraum samt seiner Nebenräume täglich morgens und nach den Proben gereinigt.

8. Vor jeder Vorstellung ist das Theater ausgiebig zu lüften (Lüftungsanlage).

9. Alle Verkehrswege und Ausgänge sind während der Veranstaltungen von Verstellung freizuhalten. Während der Veranstaltungen müssen die Verkehrswege im Freien von Schnee befreit und bei Glatteis gestreut sein (im unmittelbaren Bereich bis zur öffentlichen Verkehrsfläche).

10. Teppiche, Bodenbespannungen, Spiegel und Bilder sind in allen von Besuchern/innen zugänglichen Räumen unverrückbar zu befestigen.

11. Sämtliche Ein- und Ausgangstüren sind vom Einlass des Publikums bis nach Verlassen des/der letzten Besuchers/Besucherin unversperrt zu halten. Unmittelbar nach Ende der Vorstellung sind die Zuschauerraumtüren zu öffnen und bis nach Verlassen der Besucher/innen offen zu lassen.

12. Die behördlich genehmigte Zuschauerzahl darf nicht überschritten werden.

13. Speisen und Getränke dürfen nur in den dafür vorgesehenen Räumen konsumiert und keinesfalls in den Zuschauerbereich mitgenommen werden.

14. Überkleider (sofern sie nicht während der gesamten Veranstaltungsdauer anbehalten werden), Rucksäcke, Taschen, Koffer, größere Gepäckstücke, sperrige Gegenstände, Musikinstrumente sowie Schirme und Stöcke sind in – den Platzgruppen entsprechenden – Garderoben zu hinterlegen und dürfen erst vor Verlassen des Theaters ausgelöst werden. Stöcke dürfen nur von gebrechlichen Personen als unentbehrliche Stütze in den Zuschauerraum mitgenommen werden. Es ist den Mitarbeiter/innen des Theaters untersagt, den Theaterbesucher/innen während oder bei Schluss der Vorstellung Überkleider in den Zuschauerraum zu bringen.

15. Tiere (Hunde, Katzen und dgl.) dürfen in das Theater nicht mitgenommen werden. Ausgenommen davon sind Tiere für Veranstaltungszwecke sowie Blindenführ- und Partnerhunde.

16. Das Rauchen und das Anzünden von Tabakwaren und dgl. sowie Hantieren mit offenem Feuer ist im Theater strengstens verboten, soweit es nicht in einzelnen Räumen gestattet ist. Die Kosten eines Feuerwehrfehlalarms trägt zur Gänze die ihn nachweisbar ausgelösthabende Person.

17. Jedes den Betriebsablauf, insbesondere eine Veranstaltung oder Probe, störende Verhalten ist zu unterlassen. Mobiltelefone sind während der Veranstaltungen ab bzw. lautlos zu schalten.

18. Die für den Publikumsdienst eingeteilten Mitarbeiter/innen haben Dienstkleidung (Dienstabzeichen) zu tragen und müssen sich den Besucher/innen gegenüber höflich benehmen, sie haben aber allen vorkommenden Anständen entgegenzutreten und bei Streitigkeiten vermittelnd einzuwirken. Sie sind berechtigt, bei Nichtbefolgung ihrer Anordnungen durch die Besucher/innen Unterstützung der behördlichen Überwachungsorgane in Anspruch zu nehmen. Beschwerden der Besucher/innen über die im äußeren Theaterbetrieb wahrgenommenen Gebrechen und Schäden sind der Direktion und ebenfalls den behördlichen Aufsichtsbeamte/innen zur Kenntnis zu bringen.

19. Den von den behördlichen Überwachungsorganen, der Betriebsfeuerwehr, dem Publikumsdienst, dem Revisionsdienst und den Mitarbeiter/innen des Burgtheaters in Ausübung ihres Dienstes getroffenen Anordnungen ist unbedingt Folge zu leisten.

20. Bei Verstößen gegen die Anweisungen des Publikumsdienstes sind der/die Oberbilleteur/in oder der/die Hausinspektor/in nach Rücksprache mit der Direktion berechtigt, den Ausweis der betreffenden Personen zu verlangen und eventuell diese Personen von der Teilnahme der Veranstaltung auszuschließen und aus der Betriebsstätte zu verweisen. Weiters sind obengenannte Theatermitarbeiter/innen berechtigt, gegen diese Personen ein Hausverbot auszusprechen.

21. Ist ärztliche Hilfe notwendig, so haben die Angestellten des Hauses den/die Inspektionsarzt/ärztin zu verständigen.

22. Die Amtshandlungen der behördlichen Aufsichtsorgane und die ärztliche Hilfe sind im Bereich des Hauses zugelassen.

23. Fundgegenstände sind in der Direktion abzugeben. Die Mitarbeiter/innen haben bei der nach Schluß der Vorstellung vorzunehmenden Durchsuchung des Theaters auf verlorene oder zurückgelassene Gegenstände zu achten. Nicht behobene Fundgegenstände werden dem Fundservice des Magistrates der Stadt Wien übergeben.

24. Alle Mitarbeiter/innen haben durch tatkräftiges und zielbewußtes Eingreifen dafür zu sorgen, dass die Besucher/innen das Theater geordnet verlassen; sie dürfen sich erst entfernen, wenn kein/e Besucher/in mehr im Theater anwesend ist.

25. Beim Rundgang der Behörde müssen die gesamte Notbeleuchtung und ein ausreichender Teil der Hauptbeleuchtung in Betrieb sowie die Zusatzbeleuchtung funktionsbereit sein. Die Beleuchtung einschließlich der Not- und Zusatzbeleuchtung steht bei Anwesenheit von Personen im Gebäude zur Verfügung und wird erst abgeschaltet, wenn Zuschauer/innen und Mitarbeiter/innen das Theater verlassen haben.

26. Jede Handhabung der Beleuchtungseinrichtung und sämtlicher maschineller Anlagen durch Unbefugte ist verboten.

27. Ohne Sondergenehmigung der Direktion sind jegliche Foto-, Bild-, Film- und/oder Tonaufnahmen im Burgtheater und während der Veranstaltungen untersagt. Bei Zuwiderhandeln ist der Publikumsdienst berechtigt, Kameras, Videorekorder, Tonbandgeräte oder sonstige Apparate für Bild- und Tonaufnahmen bis zum Ende der Veranstaltung einzuziehen. Das Fotografieren in den Pausen für private Zwecke ist zulässig.

28. Bei genehmigten Bild-, Ton- und Fotoaufnahmen für Fernsehen, Hörfunk, Internet, Film, Printmedien etc. erklärt sich der/die Besucher/in damit einverstanden, dass die von ihm/ihr während oder im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemachten Aufnahmen (Bild, Film, TV etc.) ohne Vergütung sowie ohne zeitliche oder räumliche Einschränkung (in jedem derzeit bekannten und zukünftig entwickelten technischen Verfahren) im Rahmen der üblichen Verwertung verwendet werden dürfen.

29. Der Einlass von Kindern und Jugendlichen bei Veranstaltungen ist nur entsprechend den einschlägigen Jugendschutzbestimmungen gestattet. Eltern haften für ihre Kinder und sind dafür verantwortlich, dass eine geeignete Aufsichtsperson anwesend ist.

30. Bei einem Brandausbruch werden von den anwesenden Behördenvertretern und dem Hauspersonal die nötigen Schritte (Einschalten der Beleuchtung, Schließen des Schutzvorhanges, Verständigen der Feuerwehr) unternommen. Die Besucher/innen sind durch das Hauspersonal (Durchsage über die Lautsprecheranlage) zum geordneten Verlassen des Hauses aufzufordern.

31. Bei sonstiger Gefahr hat das Hauspersonal den Anweisungen der Behördenvertreter/innen Folge zu leisten. Die Besucher/innen sind durch das Hauspersonal bei grundloser Beunruhigung zum Verbleib auf den Plätzen aufzufordern oder bei Gefährdung zum Verlassen des Theaters anzuhalten.

32. Wenn im Haus gewerbliche Arbeiten vorgenommen werden, so ist für eine ständige Überwachung Sorge zu tragen.

33. Entsprechend § 23 (1) des Wiener Veranstaltungsstättengesetzes 1978 dürfen in den Räumen des Theaters brennbare Flüssigkeiten sowie feuergefährliche Gegenstände weder verwahrt noch verwendet werden. Ausnahmen sind nur entsprechend § 23 (2) des o.g. Gesetzes möglich (Arzt- und Schminkräume).

34. Wenn ein/e Mitarbeiter/in außerhalb der Zeit, in der Vorstellungen stattfinden, eine Feuergefahr bemerkt oder hiervon Kenntnis erlangt, so muß er sofort den Brandmelder betätigen.

35. Jegliche Lagerung von privatem Gut im Haus ist verboten.

36. Personen, gegen die ein Hausverbot ausgesprochen wurde, sind nicht berechtigt das Burgtheater zu betreten. Ebenso kann offensichtlich Betrunkenen oder sonst unter Einfluss von Suchtmitteln stehenden Personen der Zutritt zum Burgtheater trotz gültiger Eintrittskarte verwehrt werden.

37. In der Zeit außerhalb der Vorstellungen ist das Theater bei Tag und Nacht durch Feuerwächter auf einem vorgeschriebenem Weg in bestimmten Zeitabständen zu begehen und die genaue Durchführung durch Kontrollapparate sicherzustellen. Die Kontrollblätter sind unter Beifügung des Namens des betreffenden Hausfeuerwächters sowie des Datums in einem Buch zu sammeln, das einmal in der Woche dem behördlichen Aufsichtsbeamte/innen zur Einsicht vorzulegen ist. Bei Kontrollgängen des Hausfeuerwächters sind etwa angetroffene fremde Personen zum Verlassen des Theaters anzuhalten.

38. Den von den behördlichen Überwachungsorganen in Ausübung ihres Dienstes getroffenen Anordnungen ist unbedingt Folge zu leisten. Die von den behördlichen Überwachungsorganen an die Mitarbeiter/innen des Theaters gerichteten Fragen, die den Betrieb betreffen, sind wahrheitsgemäß zu beantworten. Auch ist diesen Überwachungsorganen für dienstliche Zwecke die Benützung des Fernsprechers zu gestatten.

39. Rollstuhlfahrer/innen (und allenfalls Begleitpersonen) sind vor Beginn der Veranstaltung von dem für sie vorgesehenen Fluchtweg bis ins Freie in Kenntnis zu setzen. Rollstuhlfahrer/innen haben ausschließlich die im Zuschauerraum vorgesehenen Rollstuhlplätze zu verwenden.

40. Der/die Hundehalter/in eines Blindenführ- und Partnerhundes für behinderte Menschen hat beim Zutritt in eine Veranstaltungsstätte einen Behindertenausweis bzw. -pass sowie den Nachweis über die Qualifikation des Hundes vorzuweisen. Blindenführhunde haben ein entsprechendes Führgestell, Partnerhunde eine Leine und einen Maulkorb zu tragen.

41. Für Blindenführ- und Partnerhunde für behinderte Menschen ist in der Veranstaltungsstätte ein geeigneter Platz in unmittelbarer Nähe des Hundehalter/innensitzplatzes bereitzustellen.

42. Beim Betreten einer Person mit einem Blindenführ- und Partnerhund für behinderte Menschen sind vom Kontrollorgan der Veranstaltungsstätte ein Verantwortlicher des Veranstalters und der Veranstaltungsstätte sowie die behördlichen Überwachungsorgane in Kenntnis zu setzen.

43. Die Nichteinhaltung der Bestimmungen der genehmigten Hausordnung unterliegt den Strafbestimmungen des Wiener Veranstaltungsgesetzes vom 29. Jänner 1971.

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